Der Energieverbrauchsausweis ist eine einfachere Form des Energieausweises und basiert – im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis – auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er zeigt, wie viel Energie eine Immobilie tatsächlich genutzt hat und bietet damit einen Überblick über die Effizienz im realen Betrieb.

Dieser Ausweis eignet sich insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit regelmäßig genutzten Wohneinheiten, bei denen verlässliche Verbrauchsdaten über einen längeren Zeitraum vorliegen.


⚙️ Was ist ein Energieverbrauchsausweis?

Beim Energieverbrauchsausweis wird der energetische Zustand eines Gebäudes nicht technisch berechnet, sondern anhand der tatsächlichen Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre ermittelt. Dadurch lässt sich der Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²a) nachvollziehen und mit anderen Gebäuden vergleichen.

Die Berechnung berücksichtigt sowohl den Verbrauch für Heizung als auch für Warmwasser, wobei witterungsbedingte Schwankungen automatisch ausgeglichen werden.

Ein Energieverbrauchsausweis ist vor allem dann eine gute Wahl, wenn das Gebäude regelmäßig bewohnt, technisch intakt und die Verbrauchsdaten zuverlässig dokumentiert sind.


📄 Welche Daten werden für den Energieverbrauchsausweis benötigt?

Um den Energieverbrauchsausweis korrekt und rechtskonform zu erstellen, benötigen wir folgende Informationen:

  • Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Öl, Gas, Fernwärme, Pellets etc.)

  • Angabe der beheizten Wohnfläche (in m²)

  • Informationen zur Art der Heizung und Warmwasserbereitung

  • Baujahr des Gebäudes

  • Adresse und Gebäudenutzung (z. B. Wohnhaus, Mischgebäude)

Optional hilfreich:

  • Angaben zu eventuellen Modernisierungen (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung)

  • Leerstandszeiten, falls relevant (für die Bereinigung der Verbrauchsdaten)

Diese Daten können Sie uns bequem digital übermitteln. Unsere Energieberater prüfen die Unterlagen, werten die Verbrauchswerte aus und erstellen darauf basierend Ihren rechtsgültigen Energieverbrauchsausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).


🧾 Wann ist ein Energieverbrauchsausweis zulässig?

Nicht jedes Gebäude darf mit einem Verbrauchsausweis bewertet werden. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein Energieverbrauchsausweis nur dann ausgestellt werden, wenn:

  • das Gebäude mehr als 5 Wohneinheiten hat, oder

  • das Gebäude nach dem 1. November 1977 gebaut oder energetisch modernisiert wurde, oder

  • ein vergleichbarer energetischer Standard (nach Wärmeschutzverordnung 1977) vorliegt.

Bei kleineren oder älteren Gebäuden, die diesen Kriterien nicht entsprechen, ist ein Energiebedarfsausweis verpflichtend, da dieser den energetischen Zustand unabhängig vom Nutzungsverhalten bewertet.


⚖️ Energieverbrauchsausweis vs. Energiebedarfsausweis

Merkmal Energieverbrauchsausweis Energiebedarfsausweis
Datenbasis Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre Technische Gebäudebewertung durch Energieberater
Einfluss durch Nutzerverhalten Hoch – hängt von Heizverhalten ab Keine – objektive Berechnung
Aussagekraft Einfacher Überblick über bisherigen Energieeinsatz Detaillierte und rechtssichere Bewertung
Kostenaufwand Geringer Etwas höher durch Vor-Ort-Begehung
Empfehlungen enthalten Nein Ja, gesetzlich gefordert

Zulässig für

Neuere oder größere Gebäude Alle Gebäudearten

 

Kontaktieren Sie uns und sie erhalten innerhalb weniger Tage Ihren persönlichen rechtsgültigen Energieverbrauchsausweis.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner