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Energie- & Lüftungsbüro Jena (ELJ) Energie- & Lüftungsbüro Jena (ELJ)

Start / Förderung

Fördermittel · Stand Oktober 2026

Förderung für Sanierung, Heizung und Lüftung

Seit dem 21.07.2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung. Wir prüfen, welches Programm für Ihr Vorhaben passt, und stellen die Anträge für Ein- und Mehrfamilienhäuser.

Reihenfolge beachten: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Liefer- oder Leistungsvertrag wirksam wird. Zulässig ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage. Planung und Beratung dürfen vorher beauftragt werden.

BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik

MaßnahmeZuschussmit iSFP
Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen15 %+5 Prozentpunkte*
Anlagentechnik, u. a. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung15 %+5 Prozentpunkte*
Heizungsoptimierung15 %+5 Prozentpunkte*
Fachplanung und Baubegleitung50 %kein Bonus

* Der iSFP-Bonus gilt seit 21.07.2026 nur für Ausgaben oberhalb von 30.000 € je erster Wohneinheit, bis zur erhöhten Grenze von 60.000 €. Mindestinvestition 30.000 € brutto. Beispiel: 40.000 € für Dämmung ergeben ohne iSFP 4.500 € (15 % von 30.000 €), mit iSFP 6.500 €.

Förderfähige Kosten je Jahrohne iSFPmit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit, je15.000 €30.000 €
ab 7. Wohneinheit, je8.000 €15.000 €

KfW 458: Heizungsförderung für selbst genutztes Wohneigentum

Den Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen Sie selbst. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag, die Heizlastberechnung und den Nachweis nach Einbau.

BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 %alle Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer, Austausch einer alten fossilen Heizung; bis 31.01.2027, danach 12 %, 8 %, 4 %, ab 01.08.2028 entfällt er
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; mit minderjährigem Kind 10.000 € weniger angerechnet
Höchstsatz80 % / 70 %80 % bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €), sonst 70 %
Förderfähige Kosten28.000 €für die erste Wohneinheit; ab 01.02.2027 halbjährlich 750 € weniger

Zuschuss grob berechnen

Voraussichtlicher Zuschuss –
Fördersatz
–
förderfähige Kosten
–
Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
–
Einkommensbonus
–

Orientierung für Anträge bis 31.01.2027, erste Wohneinheit. Keine Förderzusage; maßgeblich ist die Prüfung durch die KfW.

Stand: Oktober 2026 · Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026, KfW, BMWE

Weitere Programme

Energieberatung Wohngebäude

50 % des Honorars, höchstens 650 € bzw. 850 €. Richtlinie bis 31.12.2026.

Details →

Heizlastberechnung

Raumweise nach DIN EN 12831, Grundlage für Heizungstausch und Förderung, auch für Mehrfamilienhäuser.

sanierungspass.com ↗

Steuerermäßigung § 35c EStG

Alternative zum Zuschuss für selbst genutztes Wohneigentum. Wir informieren über die Möglichkeit; die steuerliche Beratung übernimmt Ihr Steuerberater.